Leitfaden zur Abnahmedokumentation nach DVGW 453 und 454

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4
min
9. Dez 2020
Anlagen- bzw. Netzbetreiber sind verpflichtet, eine Dokumentation für in Betrieb befindliche Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRMA) und Gasleitungen vorzuhalten und zu aktualisieren. Die Abnahmedokumentation ist eine wichtige Aufgabe, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Anlagen zu gewährleisten und Aufschluss über die durchgeführten Prüfungen und Abnahmebescheinigungen zu erhalten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die DVGW-Arbeitsblätter G 453 und G 454, die als Standardwerke für die Dokumentationsanforderungen in diesem Bereich gelten.

Was bedeuten die DVGW-Richtlinien G 453 und G 454?

Das Arbeitsblatt G 453 ist speziell für Gasleitungen aus Stahlrohren konzipiert, die überwiegend methanreiche Gase und Wasserstoff mit einem Auslegungsdruck von mehr als 5 bar transportieren. Die G 454 fokussiert sich auf die Gasdruckregel- und Messanlagen und deren vollständige technische Abnahmedokumentation. Beide Arbeitsblätter sind für die Gewährleistung von Sicherheits- und Qualitätsstandards unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Fortschritts unerlässlich.

Überblick über die Dokumentationsanforderungen

Die Betreiber von GDRMA und Gasleitungen sind verpflichtet, eine umfassende und stets aktuelle Dokumentation ihrer Anlagen zu führen. Diese Dokumentation umfasst verschiedene Elemente wie Abnahmebescheinigungen, Prüfaufzeichnungen, Sicherheitsnachweise, Gefährdungsbeurteilungen sowie Pläne und Schemata der Anlagen.

Die folgende Übersicht zeigt einen Auszug der Bestandteile für die Dokumentation von GDRMA und Gasleitungen nach DVGW-Regelwerk (DVGW-Information Gas Nr. 15).

Dokumente für GDRMA:

  • Abnahmebescheinigung nach G 490, G 491 oder G 492 bzw. TGL
  • Bescheinigung nach GasHDrLtgV (Schlussbescheinigung)
  • Dichtheitsprüfungen
  • Bescheinigung über Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung
  • Abnahme Sachverständige/Sachkundige G 498
  • Abnahme Sachverständige/Sachkundige G 280
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Ex-Zonenplan und Stoffdaten
  • Anforderungen hinsichtlich AwSV
  • Prüfaufzeichnung hinsichtlich Explosionssicherheit (BetrSichV), Wartung, Instandhaltung, Blitzschutz, Wärmeerzeuger, Odorieranlage
  • R&I Schema (Anlagenschema)
  • Anlagenbeschreibung, Gebäudezeichnung und Statik
  • Stücklisten der Einbauteile
  • Elektrodokumentation (z.B. Stromlaufpläne, Nachweis eigensicherer Stromkreise)

Dokumente für die Errichtung und Umlegung von Gasleitungen:

  • Abschließende Bescheinigung für die Leitungserrichtung
  • Schlussbescheinigung nach § 6 (2) GasHDrLtgV bzw.
  • Abnahmebescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt G 462 bzw.
  • Für vor 1975 errichtete Anlagen die jeweilig erforderliche Bescheinigung nach DIN 2470 bzw. Schlussbescheinigung nach DIN 2470 Teil 2 bzw.
  • Für vor dem 3. Oktober 1990 nach TGL errichtete Anlagen die jeweiligen Bescheinigungen, Abnahmeprüferzeugnisse und Protokolle nach Abschnitt 4.4
  • Die Bescheinigung der Sachverständigen über die Druckabsicherung, siehe DVGW-Rundschreiben G 01/13 („Druckabsicherungsbescheinigung“) bzw. die analoge Bescheinigung für Leitungen bis 16 bar („Prüfung und Einstellung von Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung“)
  • Die Bescheinigung über den Nachweis und die Prüfung der Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes nach dem DVGW-Arbeitsblättern G 466-1 und GW 10 zusammen mit DVGW-Arbeitsblatt GW 10-B1 (kann in der Schlussbescheinigung enthalten sein)

Maßnahmen bei unvollständiger Abnahmedokumentation

Der DVGW unterscheidet zwischen Dokumenten der Priorität 1 und 2. Dokumente der Priorität 1 sind unverzichtbar und müssen bei Fehlen oder mangelnder Aktualität durch entsprechende Ersatzdokumente oder Maßnahmen ergänzt werden. Dokumente der Priorität 2 sind weniger kritisch, und ihr Fehlen erfordert in der Regel keine unmittelbaren Maßnahmen.

GDRMA:

Für fehlende Dokumente der Priorität 1, ist ein Ersatzdokument gemäß Abschnitt 7 der G 454 zu erstellen. Fehlende oder unvollständige Anlagenbeschreibungen, Lagepläne, Schemas etc. sind neu zu erstellen bzw. zu ergänzen. Entsprechende Bescheinigungen (z.B. Schlussbescheinigung GasHDrLtgV) sind nachträglich einzuholen und ausstehende Prüfungen (wie z.B. Abnahme Sachverständige/Sachkundige G 491/G 492) nachzuholen. weitere Dokumente.

Gasleitungen:

Gemäß Abschnitt 6 der G 453 ist eine Ersatzdokument für ein fehlendes Priorität-1-Dokument zu erstellen. Fehlende Schlussbescheinigungen/Abnahmebescheinigungen sind durch die Dokumentation der Druckprüfung, der zerstörungsfreien Prüfung und Abnahmeprüfzeugnisse für Rohre und Bauteile zu ersetzen. Liegen auch diese Dokumente nicht vor, sind nach G 453 weitere Maßnahmen zu ergreifen. Bei fehlender Erstbescheinigung über die Wirksamkeit des kathodischen Korrosionsschutzes ist eine Ersatzbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 10-B1 zu erstellen. Die Bescheinigung der Sachverständigen über die Druckabsicherung ist ebenfalls ersatzweise zu erstellen, wenn diese nicht vorliegt.

Mehr zur G 454

Im Rahmen unserer Online-Seminar Reihe hat am 09.12.2020 ein Vortrag mit anschließendem Austausch zur G 454 stattgefunden. Hier finden Sie die Folien als pdf-Dokument zum Download.

Florian Temmler (l.) und Marek Preißner (r.) beim Online-Seminar zur G 454

Wie können wir Sie unterstützen?

Um den Anforderungen der G 453 und der G 454 gerecht zu werden, können wir Sie bei der Prüfung der Bestandsdokumentation unterstützen. Dabei sind unter anderem folgende Aufgaben zu berücksichtigen:

  • Prüfung der Dokumentation auf Basis des Musterprüfprotokolls ergänzt um ggf. weitere notwendige Anforderungen
  • Prüfung der Anforderungen an die Abnahmebescheinigung nach vorangegangenen Regelwerken
  • Abgleich der Dokumentation mit dem verbauten Zustand
  • Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation
  • Digitalisierung der vorhandenen Unterlagen

Fazit

Die Einhaltung der DVGW-Richtlinien G 454 und G 453 ist entscheidend für die Sicherheit und Effizienz in der Gasinfrastruktur. Mit einer ordnungsgemäßen Dokumentation stellen Sie nicht nur die Konformität mit den aktuellen Standards sicher, sondern tragen auch maßgeblich zur langfristigen Betriebssicherheit und Effizienz Ihrer Anlagen bei.

Autor
Autorin
Christian Kolacny
Leiter Strategie und Kommunikation
Co-Autor
Co-Autorin
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