CO2-freie Vorwärmung in Gasdruckregelanlagen Teil 3/4

Betrieb
9
min
18. Mär 2025
Im dritten und vorletzten Teil der Beitragsreihe "CO2-freie Vorwärmung in Gasdruckregelanlagen" werden finanzielle Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Implementierung CO2-freier GDRA erläutert und die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu konventionellen Lösungen bewertet. Dieser Text erschien auch als Fachbericht in der Ausgabe 03/2025 von gwf Gas + Energie.

Problemstellung

Im Hinblick auf die Bewertung der Wirtschaftlichkeit kann die Herangehensweise an deren grundsätzliche Einschätzung verallgemeinert werden. Es soll von folgender Grundsituation ausgegangen werden: Es steht die Errichtung bzw. grundhafte Erneuerung einer GDRA bzw. der Vorwärmanlage an. Diese könnte konventionell erfolgen. Das heißt, in aller Regel würde die Vorwärmanlage mit einem Gas-Heizkessel ausgestattet. Die Vorwärmung erfolgt dann nicht CO2-frei. Alternativ dazu wäre es möglich, die GDRA so zu konzipieren, dass der Betrieb der Anlage weitestgehend oder vollständig CO2-frei realisiert werden kann. Das führt im Allgemeinen zu höheren Investitionskosten bei zumeist deutlich niedrigeren Kosten im Betrieb der Anlage, da Brennstoffkosten und Zahlungen für CO2-Emissionen vermieden werden.

Letztlich müssen die lebenszyklusbasierten Kosten möglicher Varianten bestimmt und vergleichend gegenübergestellt werden. Die Wirtschaftlichkeit einer CO2-freien GDRA ist dann gegeben, wenn der Barwert der Lebenszykluskosten der CO2-freien GDRA den Barwert dieser Kosten der konventionellen Anlage nicht überschreitet. In den Barwerten wären sowohl die kapitalgebundenen als auch die bedarfs- und betriebsgebundenen Kosten finanzmathematisch korrekt abzubilden. Methodisch soll auf VDI 2067 [40] bzw. VDI 6025 [41] zurückgegriffen werden; siehe zudem DIN EN 17463 [42]. Finanzmathematisch sinnvolle Verfahrensweisen wurden in [43] bzw. in [14] erläutert. Diese „Handwerkszeuge“ werden im Folgenden genutzt.

Kostenstruktur

Zunächst sollen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer konventionellen GDRA angeschrieben werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Energiebedarf für die Gasvorwärmung QVW,a bekannt ist. Der rechnungswirksame Jahresbrennstoffbedarf für die Gasvorwärmung ergibt sich dann gemäß Gl. (17):

(17)

In Gl. (17) wurden die Nutzungsgrade für die Wärmeerzeugung (WE), die Wärmeverteilung (V) und den Gasvorwärmer (Wärmeübertrager, WÜ) berücksichtigt.

Auf der Grundlage des Jahresbrennstoffbedarfs lässt sich entsprechend die Masse an jährlich emittiertem Kohlenstoffdioxid ermitteln, wenn man den CO2-Emissionskoeffizienten des verwendeten Brennstoffs kennt:

(18)

Für den Brennstoff Erdgas beträgt der CO2-Emissionskoeffizient (siehe z. B. [45]):

(19)

Mit Hilfe dieser Größen lassen sich die jährlichen Brennstoffkosten und die jährlichen Zahlungen für CO2-Emissionen in Preisen von heute (Zeitpunkt „0“) ermitteln:

(20)

(21)

Was die Preise für den Brennstoff und die CO2-Emissionen betrifft, müssen entsprechende Annahmen getroffen werden. Gegenwärtige Brennstoffpreise sind sicher stets erhebbar, was entsprechende Annahmen zu CO2-Preisen angeht, bestehen gegebenenfalls größere Unsicherheiten. Diese wurden u.a. in [46] diskutiert. Künftige Veränderungen der gegenwärtigen Preise werden später mit Hilfe der sog. Diskontierungssummenfaktoren in die Wirtschaftlichkeitsrechnung eingepflegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Herstellkosten einer konventionellen GDRA (Ikonv.) abgeschätzt und somit als bekannt vorausgesetzt werden können. Die jährlichen Kosten für Wartung und Instandhaltungen sollen in Anlehnung an VDI 2067 als Anteil an den Herstellkosten (fWI) fixiert werden:

(22)

Der Barwert für die Errichtung und den Betrieb einer konventionellen GDRA lässt sich dann wie folgt anschreiben:

(23)

Setzt man die Gln. (17)/(18)/(20)/(21)/(22) sukzessive in Gl. (23) ein und fasst entsprechende Terme zusammen, ergibt sich:

(24)

Sonstige Kosten wurden vernachlässigt. Bei der Nutzung der o. a. Berechnungsgleichungen ist auf die Verwendung in sich konsistenter Einheiten zu achten.

Möchte man anstelle des Barwertes eher die durchschnittlichen jährlichen Kosten („Annuitäten“) ausweisen, dann gilt einfach:

(25)

Die Diskontierungssummenfaktoren dj müssen für den jeweiligen Zahlungsstrom j entsprechend mit der jeweils zutreffenden durchschnittlichen jährlichen Teuerungsrate ej im Betrachtungszeitraum n berechnet werden:

(26)

Der Annuitätenfaktor a lässt sich global für alle Zahlungen einheitlich gemäß Gl. (27) ermitteln:

(27)

In den Gln. (26)/(27) bezeichnet i die vom Investor erwartete (kalkulatorische) Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Diese Verzinsungserwartung ist stets projektbezogen festzulegen und spiegelt natürlich die jeweilige Kapitalmarktsituation, aber auch regulatorische Randbedingungen wider.

Nunmehr sollen die entsprechenden Kostengrößen für eine CO2-freie GDRA notiert werden. Es ist insbesondere zu beachten, dass sich durch die gezielte Substitution fossiler Brennstoffenergie für die Gaserwärmung die entsprechenden Zahlungen reduzieren. Der Anteil der regenerativ bereitgestellten Vorwärmenergie dQ,ern. muss bei der Berechnung der Brennstoffkosten entsprechend berücksichtigt werden. Das gilt sinngemäß auch für die Ermittlung der CO2-Kosten. Für den monetär wirksam werdenden Brennstoffanteil gilt dann:

(28)

Letztlich gilt für den Barwert der CO2-freien GDRA Gl. (29):

(29)

Eine CO2-freie GDRA wäre im Vergleich zur konventionellen GDRA immer dann (ggf. gerade noch) wirtschaftlich, wenn gilt:

(30)

Ist der Barwert der Kosten für die CO2-freie GDRA kleiner als der Barwert der Kosten der konventionellen GDRA, dann ist die CO2-freie GDRA wirtschaftlicher als die konventionelle.

Sind beide Barwerte gleich, dann wären beide Anlagenkonzepte wirtschaftlich formal gleichwertig. Man würde hier sicherlich dennoch die CO2-freie Lösung als technologisch und ökologisch nachhaltiger bevorzugen. Andernfalls wäre eine konventionelle Anlage vorzuziehen.

Wirtschaftlichkeitskriterium

Es soll versucht werden, auf dieser Grundlage ein praktikables Kriterium zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit abzuleiten. Es ist klar, dass die erforderliche Mehrinvestition für eine CO2-freie GDRA ΔICO2-frei aus der Einsparung bei den Brennstoff- und CO2-Kosten zu erwirtschaften ist. Die erhöhten Herstellkosten können einerseits als Mehrinvestition erfasst

(31)

oder als Vielfaches bezogen auf die Herstellkosten der konventionellen Anlage angesetzt werden:

(32)

Tabelle 3: Basisdaten für die Wirtschaftlichkeitsberechnung, finanzmathematische Größen

Somit ist:

(33)

Formal lassen sich Gl. (31) und Gl. (33) gleichsetzen:

Auf dieser Grundlage gelten auch folgende Zusammenhänge, die später Verwendung finden:

(34)

(35)

Für die weiteren Ableitungen ist es sinnvoll, folgende Schreibvereinfachungen zu verabreden:

(36)

(37)

(38)

Setzt man nunmehr die Barwerte der Lebenszykluskosten der konventionellen und der CO2-freien GDRA gleich, lässt sich das kritische Herstellkostenverhältnis φCO2-frei bestimmen, das nicht überschritten werden darf, wenn die CO2-freie GDRA wirtschaftlich im Vergleich zur konventionellen Anlage sein soll. Mit den gewählten Abkürzungen gilt für Bkonv. = BCO2-frei:

(39)

Stellt man Gl. (39) nach dem Herstellkostenverhältnis um, ergibt sich in der gewählten Schreibweise:

(40)

Notiert man diesen Zusammenhang wieder ausführlich, ohne Schreibvereinfachungen, dann ergibt sich der folgende Zusammenhang:

(41)

Beachtet man Gl. (34), folgt unmittelbar:

Stellt man diese Gleichung nach der zulässigen Mehrinvestition ΔICO2-frei um, ergibt sich folgender Zusammenhang:

(42)

Ein weiterer Zuschnitt wäre möglich, wenn man Gl. (5) beachtet. Dann gilt folgende, leichter auswertbare Notation:

(43)

Für die Interpretation der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist es nützlich zu vermerken, dass Gl. (43) auch wie folgt formuliert werden kann:

(44)

Die angenommen Basisdaten für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden in Tabelle 3 zusammengestellt. Die Verfasser haben sich bemüht, „vernünftige“ Annahmen in Bezug auf Preise bzw. Betrachtungszeiträume zu wählen und stets bestehende Unsicherheiten durch Varianten, um einen Base Case herum, abzubilden. Preisannahmen sind stets diskutabel und immer auf den jeweiligen Zeitpunkt der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbewertung abzustellen. In gewissem Maße sind diese auf den jeweiligen Untersuchungszeitpunkt bezogen. Die Verfasser haben sich an den gegenwärtigen Preisdaten für Erdgas gemäß [44] orientiert. Das ist bei der unmittelbaren Nutzung der Angaben gemäß Tabelle 4 bis Tabelle 6 jeweils zu beachten.

Als Betrachtungszeitraum wurde hier 20 Jahre gewählt. Das berücksichtigt zum einen, dass regulierte Netzbetreiber GDRA über 45 Jahre (Gebäude und Gastechnik) abschreiben, Nebenanlagen, wie die Gasvorwärmung, jedoch mit 15 Jahren Abschreibungszeitraum belegt sind und zum zweiten, dass mit dem Jahre 2045 eine vermeintliche Deadline für die Erdgasinfrastruktur formuliert worden ist. Mit der Maßgabe n = 20 a für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurde eine konservative Herangehensweise gewählt, ingenieurmäßig gedacht, wurde die „sichere Seite“ gewählt. Primäres Ziel der Verfasser ist es, belastbare, einigermaßen verallgemeinerbare Einschätzungen zur grundsätzlichen Wirtschaftlichkeit von CO2-freien GDRA-Konzepten abzuleiten. Das sollte auf der Grundlage der hier gewählten Parameter möglich sein.

In den nachfolgenden Tabellen (siehe Tabelle 4 bis Tabelle 6) wurde versucht, für ausgewählte typische Parameterkonstellationen die akzeptierbare Mehrinvestition in eine CO2-freie Lösung abzuschätzen.

Tabelle 4: Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Vorwärmanlagen kleinerer Leistung; φQ,ern. = 1

Tabelle 5: Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Vorwärmanlagen mittlerer Leistung; φQ,ern. = 1

Tabelle 6: Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Vorwärmanlagen größerer Leistung; φQ,ern. = 1

Resümee

Es erweist sich nach Einschätzung der Verfasser, dass die verfügbaren Investitionsbudgets zur Deckung der erforderlichen Mehrinvestitionen für CO2-freie GDRA im Vergleich zu konventionellen in aller Regel ausreichend hoch sind, um CO2-freie Anlagenkonzepte wirtschaftlich erfolgreich umzusetzen. Das gilt sowohl unter den Annahmen des Base Case, aber auch für hinreichend pessimistische Prämissen.

Hierbei spielen die eingesparten Brennstoffkosten die entscheidende Rolle, gegenwärtige und künftige CO2-Kosten sind namhaft, jedoch (noch) nicht entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der CO2-freien Anlagenkonzepte. Je größer die nominelle Vorwärmleistung und je höher deren Auslastung, desto wirtschaftlich attraktiver ist eine Umstellung der Anlagen hin zum Betrieb mit vorzugsweise erneuerbarer Prozesswärme. Zwischen den Grundkonzepten „Wirbelrohr-GDRA mit Luft-Gas-Wärmeübertrager“ und „Energierückgewinnung mit Gas-Expansionsmaschinen und elektromotorisch angetriebenen Wärmepumpen“ können bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Attraktivität keine systematischen Unterschiede festgestellt werden.

Für die Wahl des jeweiligen Anlagenkonzepts dürften jeweils ingenieurtechnische Überlegungen ausschlaggebend sein. Selbstverständlich werden auch Fragen der Förderung von energieeffizienten Anlagenkonzepten, der künftigen Bewertung von CO2-Vermeidungsmaßnahmen, der Nutzung von Abwärme bzw. der Energierückgewinnung mit Hilfe von Gasexpansionsanlagen als generell sinnfällige energiewirtschaftliche Vorgehensweise, ggf. in neuen Geschäftsmodellen, bei der Abwägung von Anlagenkonzepten zur Gasdruckminderung eine Rolle spielen.

Teil 1 und 2 dieser Beitragsreihe können Sie hier und hier nachlesen. Der vierte und letzte Teil "Energiewirtschaftliche Nebenbetrachtung" folgt in gwf Gas + Energie, Ausgabe 04/2025.

Hier können Sie das Literaturverzeichnis zum Beitrag herunterladen:

Autor
Autorin
Prof. Dr.-Ing. Jens Mischner (VDI)
Fachhochschule Erfurt | Professur Gas- und Abgastechnik
Co-Autor
Co-Autorin
Christian Kolacny | Sascha Ahlgrimm
INFRACON Infrastruktur Service | Stadtwerke Rostock AG
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